… jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Aber fast jeder von uns hat einen Anspruch darauf, dass innerhalb des gegliederten Systems unserer Sozialversicherung einer der Träger die Kosten für eine Kur übernimmt oder zumindest bezuschusst, wenn eine Krankheit droht oder bereits vorliegt, die im Kurort erfolgversprechend behandelt werden kann.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihre Krankenkasse zur Verfügung.
Zuerst sollten Sie sich die Dringlichkeit einer "offenen Badekur" von der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt bescheinigen bzw. verordnen lassen und vor Kurantritt bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme beantragen.
Also: Bitten Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf ambulante Heilbehandlung zu stellen.
Die meisten Krankenkassen halten Antragsformulare dafür bereit. Aufgrund unserer Heilanzeigen kann Ihre Ärztin / Ihr Arzt leicht erkennen, ob eine solche Behandlung in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist. Ihre Krankenkasse benötigt für die Bearbeitung ca. 3-4 Wochen. Die besten Erfolge werden erreicht, wenn die Kur an der See möglichst frühzeitig und lange genug durchgeführt wird (wenigstens aber 3 Wochen).
Eine Wiederholung ist oft sinnvoll, normalerweise wird sie von der Krankenkasse aber erst nach vier Jahren erneut genehmigt.
Die Kosten für Ihre Heilbehandlung werden üblicherweise zu 90% übernommen, für die Aufenthaltskosten wird von der Krankenkasse zur Zeit ein Zuschuss bis zu einer Höhe von EUR 8,- pro Kurtag gewährt. Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt hat, steht Ihren Reisevorbereitungen nichts mehr im Wege...
Nutzen Sie zur Quartiersuche unser Gastgeberverzeichnis oder
erkundigen Sie sich bei der Soltau-Touristik nach gut geführten Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen in Soltau.
Nach Ihrer Ankunft lassen Sie sich von der Badeärztin /vom Badearzt die für Sie geeigneten Kurmittel verordnen. Ihre Anwendungen erhalten Sie bei einer unserer Physiotherapeuten im VitaSol.